AGB.
Geschäftsbedingungen der Robinson Wohnen GmbH (AGB – Stand 01.12.2005)
1.Vertragsabschluß
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen. Sie gelten demnach auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, dies gilt auch für Preisangaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. Diese sind – genau wie Muster, Abbildungen, Angaben über Maße, Gewichte, Farben und sonstige Leistungsdaten – nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. Sämtliche Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Rechnungen gelten als schriftliche Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang bei der Robinson Wohnen GmbH die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Unabhängig davon ist der Käufer vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
2.Lieferung
Wir werden alles daransetzen, innerhalb vereinbarter Fristen zu liefern, eine Garantie für deren Einhaltung können wir jedoch nicht übernehmen. Wir sind zu Teillieferungen sowie zu entsprechender Berechnung jederzeit berechtigt. Jede Lieferung auch solche aus laufenden Abschlüssen, gilt als besonderes Geschäft und ist ohne Einfluss auf andere. Erfolgt die Abnahme abgeschlossener Mengen nicht nach Vereinbarung, so sind wir berechtigt, nicht rechtzeitig abgenommene oder abgerufene Mengen nach Stellung einer Nachfrist von fünf Tagen, innerhalb der von Käufer eine Verfügung für sofortige Lieferung zu erteilen ist, nach unserer Wahl für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Werkslager oder an anderer Stelle einzulagern, von der Lieferung zurückzutreten oder Lieferung abzulehnen und gleichzeitig Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Besteller erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Aufhebung des Auftrages, in keinem Fall jedoch zur Beanspruchung eines Schadenersatzes, Verzugstrafen können nur im Falle vorheriger Vereinbarung bis zur bedungenen Höhe geltend gemacht werden. Ist der nachgewiesene Schaden geringer als die vereinbarte Verzugsstrafe, so kann nur der wirkliche Schaden geltend gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Unterbrechung der Schifffahrt, Arbeitseinstellungen, Aussperrung, verspätete und ungenügende Wagenstellung, Ein- oder Ausfuhrverbote, Mobilmachung, Krieg, ausbleiben oder unzureichende Zuführung von Rohstoffen oder ähnliche Umstände entbinden uns von Einhaltung vereinbarter Lieferfristen, von Zahlung etwa vorgesehener Verzugsstrafen und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, auch zum teilweisen. Bei dem teilweisen und vollständigen Wegfall unserer Bezugsquellen für Roh- und Hilfsstoffe sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten zu überhöhten Bedingungen einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die verfügbaren begrenzten Warenmengen unter Berücksichtigung eines etwaigen Eigenbedarfs unter unseren Kunden zu verteilen.
Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotzt Mahnung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche Weiterbelieferung einzustellen. Über Mengen, mit deren Abruf oder Abnahme der Käufer im Laufe oder am Ende der Vertragsdauer in Rückstand ist, können wir ohne Gewährung einer Nachfrist anderweitig verfügen.
Die erweitere Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen
3.Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Ohne andere schriftliche Weisung erfolgt Versand nach bestem Wissen ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung, rechzeitiges Eintreffen der Sendung und ähnliche Umstände. Wird vom Käufer ein kostspieligerer Versandweg gewünscht, so gilt im Falle der Frankolieferung Mehrkostenbelastung als vereinbart.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen namens und auf Rechnung des Käufers zu versichern.
4.Beanstandungen, Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers- insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers oder dessen Abnehmer- Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen, jedoch nicht über einen Zeitraum von 2 Jahren nach Ankunft der Ware hinausgehend.
Wird uns die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Käufer bei Verzug vergeblich eine angemessenen Nachfrist für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung gesetzt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Durch Ersatzlieferung und Nachbesserung ergeben sich keine Änderungen an entsprechenden Garantie- und Gewährleistungsfristen.
Retouren und Rücklieferungen von Warensendungen werden nur nach vorheriger Absprache mit der Firma Robinson Wohnen GmbH akzeptiert. Diese Rücksendungen können nur durch unseren Vertragsspediteur oder Post AG erfolgen. Andere Transportwege gelten als ausgeschlossen!
Aus fabrikationstechnischen Gründen notwendig gewordene Änderungen berechtigen nicht zur Reklamation.
5.Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (auch Saldo-Forderungen), die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer und seine Konzernfirmen, zustehen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zu Sicherungszwecken übereignet werden. Der Besteller verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu verwahren, gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns das Bestehen einer solchen Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Ein etwa bestehender Anspruch gegen die Versicherung gilt insoweit an uns abgetreten. Eine etwaige Pfändung der gelieferten Ware tritt ein, wenn diese veräußert wird, weil der Anspruch des Bestellers gegen den Dritten der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung als an uns abgetreten gilt. Auf Verlangen hat der Besteller uns hierüber unverzüglich die erforderlichen Angaben zu machen, um die Fordrungen gegen den Dritten einreichen zu können.
Die Verarbeitung, Umbildung oder der Einbau der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt in jedem Falle für uns. Der Besteller besitzt die verarbeitete oder eingebaute Ware nur als Verwahrer für uns. Die Bestimmungen gelten insbesondere für den Fall der Verbindung (Umbildung, Einbau). Wird die gelieferte Ware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, das sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Besteller uns schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache, die der Besteller für uns in Verwahrung nimmt.
Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung des Kaufpreises haben wird das Recht, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dabei entstehende Kosten sowie Wertminderung oder Abnutzung gehen zu Lasten des Bestellers.
6.Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug. oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung unter Abzug von 2 % Vorkasseskonto. Überweisungen gelten erst am Tage des Eingangs der Gutschrift als erfolgt.
Bei Auslandsaufträgen muss die Zahlung spesenfrei erfolgen, durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv oder gegen Aushändigung der Verlade- oder Versanddokumente ohne Abzug in Bar.
Im Objekt- und Auslandsgeschäft gelten zudem gesonderte Zahlungsvoraussetzungen, 50 % Vorkassezahlung bei Auftragserteilung und 50 % vor Auslieferung und Versand.
Scheckzahlungen und Wechsel werden ausschließlich zahlungshalber mit allen Vorbehalten und in jedem Fall nur auf Grund besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Wechsel ausschließlich in Form für Spesen freier Dreimonatsakzepte unter der weiteren Voraussetzung, dass sie diskontiert werden. Die Hingabe von Wechseln berechtigt nicht den Abzug von Skonto.
Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrentkredite mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst bzw. seine Zahlungen einstellt oder wenn wir einen Zahlungsbefehl gegen den Käufer beantragen müssen oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur statthaft, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
7.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Halstenbek. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechselklagen, ist die Klage bei dem Gericht des Erfüllungsortes zu erheben.
Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch Auslandslieferungen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aufgrund Rechtsverordnungen oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt.
Robinson Wohnen GmbH Halstenbek
Ergänzungen für Endverbraucher
Preise
Die Preise und Nebenkosten gelten sofern nicht abweichend schriftlich bestätigt in Euro, und verstehen sich inklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Versandkosten
Bei einer Bestellung unter 2.000 Euro können zusätzlich zum Kaufpreis der Ware Versandkosten hin zu kommen. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Gewicht der Ware und ist jeweils bei der Firma Robinson Wohnen anzufragen bzw. wird in der Auftragsbestätigung mit aufgeführt.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt generell per Vorkasse innerhalb von 8 Tagen nach Auftragsbestätigung auf unserem Konto unter Abzug von 2 % Vorkasseskonto oder per Nachnahme bar bei Anlieferung an den Spediteur. Bei Selbstabholern bitten wir um Barzahlung. Wir akzeptieren auch die EC-Karte, die Eurocard / Mastercard sowie die Visacard
Widerrufsrecht
Der Käufer ist innerhalb der gesetzlichen Frist berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen und bereits erhaltene Ware zurückzusenden. Wir nehmen jedoch nur Ware in unbenutztem Zustand, in Originalverpackung zurück. Bitte setzen Sie sich vor Rücksendung zwecks Absprache weiterer Vorgehensweise mit uns schriftlich oder telefonisch in Verbindung. Siehe auch § 4 unserer Geschäftsbedingungen.
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